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Wer wir sind?

Madiba Travel steht seit über 15 Jahren für Reisen ins südliche Afrika mit Gästen aus den deutschsprachigen Ländern Europas. Angefangen haben wir mit individuellen Südafrika Reisen aber bereits kurze Zeit später erstellten wir exklusive Botswana Reisen und ergänzten unser Angebot mit maßgeschneiderten Namibia Reisen. Anfang 2023 haben wir unseren Firmensitz von Deutschland nach Schweden verlegt - fokussieren uns allerdings weiterhin auf individuelle Reisen ins südliche Afrika!

Wir lieben die unterschiedlichen Region im südlichen Afrika, kennen alle Landesteile durch persönliche Reisen und überprüfen mehrmals im Jahr diverse Gästehäuser, Safari Lodges und Farmen. Wir freuen uns, wenn Sie sich unsere Reisevorschläge ausführlich anschauen und bei Fragen von uns beraten lassen. Ihr Abenteuer Afrika ist bei uns in besten Händen!

Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der EU eine Betriebsuntersagung ergangen ist

Durch die effizienten Flugsicherheitsnormen in Europa gilt unser Sicherheitsstandard als einer der höchsten der Welt. Zwar arbeiten die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten gemeinsam mit den Behörden anderer Länder an der Erhöhung der Sicherheitsstandards weltweit, doch gibt es immer noch einige Luftfahrtunternehmen, deren Betrieb unter Bedingungen erfolgt, welche unter dem notwendigen Sicherheitsniveau liegen.

Zur weiteren Verbesserung der Sicherheit in Europa hat die Europäische Kommission in Abstimmung mit den Flugsicherheitsbehörden der Mitgliedstaaten beschlossen, Luftfahrtunternehmen, die für unsicher befunden werden, den Betrieb im europäischen Luftraum zu untersagen.

Diese Luftfahrtunternehmen sind im unten stehenden Dokument aufgelistet. Die erste Liste umfasst alle Luftfahrtunternehmen, gegen die in Europa eine Betriebsuntersagung ergangen ist. In der zweiten Liste sind alle Luftfahrtunternehmen aufgeführt, deren Betrieb in Europa gewissen Bedingungen unterworfen wurde.

Die Listen werden regelmäßig aktualisiert und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Dort werden sie als Anlagen A und B zur Verordnung der Kommission aufgeführt. Benutzer sollten sich vergewissern, dass sie über die aktuelle Fassung verfügen, bevor sie irgendwelche Schritte auf der Grundlage der in diesen Listen enthaltenen Informationen unternehmen.

Dokumente: Schwarze Liste

Die rechtliche Basis der „gemeinschaftlichen Liste“, im allgemeinen Sprachgebrauch allerdings häufig „Schwarze Liste“ genannt, bildet die Verordnung (EG) Nr 2111/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2005

„Über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist, sowie über die Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens und zur Aufhebung des Artikels 9 der Richtlinie 2004/36/EG“.

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