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Buchungsassistent

Wir empfehlen den Versicherungsschutz der HanseMerkur Reiseversicherung AG!

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Reiserücktritts-Versicherung
51,00 €bei Reisepreis bis 1.500,- € pro Person
  • Reiserücktritts-Versicherung
  • für 1 Reise
  • Reisedauer unbegrenzt
  • keine Selbstbeteiligung, außer bei ambulant behandelten Erkrankungen
    20 % Selbst­beteiligung
Reiserücktritts-Versicherung + Urlaubsgarantie
62,00 €bei Reisepreis bis 1.500,- € pro Person
  • RRV + Urlaubsgarantie
  • für 1 Reise
  • Reisedauer unbegrenzt
  • keine Selbstbeteiligung, außer bei ambulant behandelten Erkrankungen
    20 % Selbst­beteiligung
Jahres-Reiserücktritts-Versicherung
59,00 €bei Reisepreis bis 1.500,- € pro Person
  • Jahres-RRV
  • beliebig viele Reisen
  • Reisedauer unbegrenzt
  • für 1 Jahr gültig
  • keine Selbstbeteiligung
Jahres-Reiserücktritts-Versicherung + Urlaubsgarantie
65,00 €bei Reisepreis bis 1.500,- € pro Person
  • Jahres-RRV + Urlaubsgarantie
  • beliebig viele Reisen
  • max. Reisedauer 65 Tage
  • für 1 Jahr gültig
  • keine Selbstbeteiligung

Reiserücktrittsversicherung + Urlaubsgarantie

Gut abgesichert – egal was passiert

Mit der Reiserücktrittsversicherung sind Sie schon vor Reiseantritt optimal geschützt. Können Sie Ihre Reise zum Beispiel wegen einer schweren Krankheit, einer plötzlichen Kündigung oder eines unerwarteten Arbeitsplatzwechsels nicht antreten, müssen Sie nicht auf hohen Kosten sitzenbleiben. Mit der Urlaubsgarantie sind Sie zusätzlich sogar während Ihrer Reise geschützt, falls Sie Ihre Reise vorzeitig abbrechen, unterbrechen oder verspätet beenden müssen.

  • Keine Selbstbeteiligung (Ausnahme: mind. 25 € bei ambulant behandelten Krankheiten)
  • Erstattung der Umbuchungskosten bis zur Höhe der Stornokosten
  • Abschluss kann auch bei Last Minute-Reisen möglich sein
  • Zuverlässigkeit, wenn während Ihrer Reise etwas passiert: Bei vorzeitigem Reiseabbruch oder verspäteter Abreise gewährleistet die Urlaubsgarantie die Kostenübernahme

Reiserücktrittsversicherung

Sofern ein versicherter Grund vorliegt, erstattet Ihnen die Reiserücktrittsversicherung:

  • Kosten für Rücktritt, Stornierung oder Umbuchung einer Reise
  • Entstandene Mehrkosten durch verspäteten Zubringer (zum Beispiel Zug, Flug, Fähre…)
  • Kosten einer Teilstornierung (zum Beispiel Einzelzimmerzuschlag) bei Urlaubsabsage von mitreisenden Personen
  • … und das alles ohne Selbstbeteiligung (Ausnahmen bei ambulanten Behandlungen ggf. möglich)

Rücktrittsgründe – in diesen Fällen ist die Reiserücktrittsversicherung für Sie da*:

  • Schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung
  • Betriebsbedingte Kündigung, Arbeitsplatzwechsel (sofern der Reisebeginn in die Probezeit fällt), Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit
  • Schüler- und Studentenschutz: Schulwechsel oder Prüfungstermin (Wiederholungsprüfung) während der Reisezeit
  • Erheblicher Schaden an persönlichem Eigentum (zum Beispiel durch Feuer, Sturm, Einbruch etc.)
  • Schwangerschaft

* Weitere Rücktrittsgründe finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

Urlaubsgarantie

Sofern versicherte Gründe vorliegen, profitieren Sie im Rahmen der Urlaubsgarantie von:

  • Erstattung von Rückreisekosten
  • Erstattung des kompletten Reisepreises bei Abbruch während der ersten Reisehälfte (bis maximal 8 Tage)
  • Anteilige Erstattung aller nicht genutzten Reiseleistungen bei Abbruch in der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag)
  • Ersatz der Wiederanreise- oder Nachreisekosten bei Urlaubsunterbrechung
  • Übernahme der Kosten bei zusätzlich notwendigen Übernachtungen aufgrund von Erkrankung einer mitreisenden Person

Rücktrittsgründe – in diesen Fällen ist die Urlaubsgarantie für Sie da*:

  • Schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung
  • Erheblicher Schaden an persönlichem Eigentum (zum Beispiel durch Feuer, Sturm, Einbruch etc.)
  • Naturkatastrophen am Urlaubsort
  • Verkehrsmittelverspätung (ab 2 Stunden)
  • Schwangerschaft

* Weitere Rücktrittsgründe finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

Diese Rahmenbedingungen gelten für die Reiserücktrittsversicherung:

  • Geltungsbereich: weltweit
  • Maximale Reisdauer: Urlaubsgarantie 56 Tage pro Reise Reiserücktrittsversicherung unbegrenzt
  • Maximaler Reisepreis 10.000 € pro Person
  • Abschlussfrist: Abschluss bis spätestens 30 Tage vor Abreise oder bei Last-Minute Reisen Abschluss bis zum 3. Werktag nach Reisebuchung
  • Urlaubsgarantie: Versicherungsabschluss ist jederzeit vor Antritt der Reise möglich

Jahres-Reiserücktrittsversicherung + Urlaubsgarantie

Im Urlaub zuverlässig abgesichert

Egal, wie oft Sie in einem Jahr (jeweils bis zu maximal 56 Tage) verreisen, die Jahres-Reiserücktrittsversicherung schützt Sie zuverlässig vor hohen Kosten, wenn Sie Ihre Reise nicht oder erst verspätet antreten können. Dazu können Gründe wie eine schwere Krankheit, Arbeitsplatzwechsel oder Kündigung führen. Buchen Sie die Urlaubsgarantie (Reise-Abbruchversicherung) mit dazu, sind Sie auch während des Urlaubs geschützt: Müssen Sie Ihre Reise vorzeitig abbrechen, bleiben Sie nicht auf den Kosten sitzen. Die Versicherung bietet Ihnen folgende Vorteile:

  • keine Selbstbeteiligung
  • Erstattung der Umbuchungskosten bis zur Höhe der Stornokosten
  • Rundum abgesichert mit speziellen Familien-Vorteilen

Jahres-Reiserücktrittsversicherung

Sofern ein versicherter Grund vorliegt, erstattet Ihnen die Jahres-Reiserücktrittsversicherung:

  • Kosten für Rücktritt, Stornierung oder Umbuchung einer Reise
  • Entstandene Mehrkosten durch verspäteten Zubringer (zum Beispiel Zug, Flug, Fähre…)
  • Kosten einer Teilstornierung (zum Beispiel Einzelzimmerzuschlag) bei Urlaubsabsage von mitreisenden Personen
  • … und das alles ohne Selbstbeteiligung (Ausnahmen bei ambulanten Behandlungen ggf. möglich)

Rücktrittsgründe – in diesen Fällen ist die Jahres-Reiserücktrittsversicherung für Sie da*:

  • Schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung
  • Betriebsbedingte Kündigung, Arbeitsplatzwechsel (sofern der Reisebeginn in die Probezeit fällt), Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit
  • Schüler- und Studentenschutz: Schulwechsel oder Prüfungstermin (Wiederholungsprüfung) während der Reisezeit
  • Erheblicher Schaden an persönlichem Eigentum (zum Beispiel durch Feuer, Sturm, Einbruch etc.)
  • Schwangerschaft

* Weitere Rücktrittsgründe finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

Jahres-Urlaubsgarantie

  • Sofern versicherte Gründe vorliegen, profitieren Sie im Rahmen der Jahres-Urlaubsgarantie von:
  • Erstattung von Rückreisekosten
  • Erstattung des kompletten Reisepreises bei Abbruch während der ersten Reisehälfte (bis maximal 8 Tage)
  • Anteilige Erstattung aller nicht genutzten Reiseleistungen bei Abbruch in der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag)
  • Ersatz der Wiederanreise- oder Nachreisekosten bei Urlaubsunterbrechung
  • Übernahme der Kosten bei zusätzlich notwendigen Übernachtungen aufgrund von Erkrankung einer mitreisenden Person

Rücktrittsgründe – in diesen Fällen ist die Jahres-Urlaubsgarantie für Sie da*:

  • Schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung
  • Erheblicher Schaden an persönlichem Eigentum (zum Beispiel durch Feuer, Sturm, Einbruch etc.)
  • Naturkatastrophen am Urlaubsort
  • Verkehrsmittelverspätung (ab 2 Stunden)
  • Schwangerschaft

* Weitere Rücktrittsgründe finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

Diese Rahmenbedingungen gelten für die Jahres-Reiserücktrittsversicherung:

  • Geltungsbereich: Weltweit
  • Maximale Reisedauer: Maximal 56 Tage pro Reise (Urlaubsgarantie) und unbegrenzt (Reise-Rücktrittsversicherung)
  • Maximal versicherter Reisepreis: Maximal 10.000€ pro Reise
  • Abschlussfrist: Alle nach Abschluss der Jahres-Reiserücktrittsversicherung gebuchten Reisen sind abgedeckt. Versicherungsschutz besteht auch für bereits gebuchte Reisen, die bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn gebucht wurden. Wenn zwischen Reisebuchung und Reisebeginn weniger als 30 Tage liegen, muss der Versicherungsabschluss spätestens am 3. Werktag nach der Buchung erfolgen.
  • Laufzeit: Die Versicherung beginnt am Tag des Versicherungsabschluss (Tagesdatum) für die Dauer von einem Jahr. Die Versicherung wird automatisch von Jahr zu Jahr verlängert, es sei denn, sie wird drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt.

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