Pauschalreiserichtlinie

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Madiba Travel (Inhaber Daniel Löffler) trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten über uns gebuchten Reiseleistungen.
Zudem verfügt das Unternehmen Madiba Travel (Inhaber Daniel Löffler) über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall einer Insolvenz.
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
- Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
- Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
- Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
- Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
- Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
- Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
- Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
- Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
- Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
- Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
- Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
- Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Madiba Travel (Inhaber Daniel Löffler) hat eine Insolvenzabsicherung bei der Handelskammer Schweden abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde (Kammarkollegiet, Slottbacken 6, 11130 Stockholm, Schweden, Telefon: +46 (0)8 700 08 00, E-Mail: registratur@kammarkollegiet.se) kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Madiba Travel verweigert werden.
Weiterführende Informationen zu Ihren wichtigsten Rechten nach der Richtlinie (EU) 2015 / 2302 finden sie unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A32015L2302
Was ist ein Kundengeldabsicherung?

Kundengeldabsicherungen werden verwendet, um Reisende zu schützen, wenn eine Reise storniert wird und der Reisende sein Geld nicht vom Reiseveranstalter zurückerhält. Die Entschädigung deckt alle an den Reiseveranstalter geleisteten Zahlungen ab. Der häufigste Grund für die Nutzung der Reisegarantie ist der Konkurs von Reiseveranstaltern.
Kundengeldabsicherungen gelten für Pauschalreisen und verbundene Reisearrangements. Das Reisegarantiegesetz legt fest, welche Reisen unter die Reisegarantie fallen.
Paketreise
Eine Pauschalreise ist eine Vereinbarung, die aus Transport und Unterkunft oder einem dieser Dienstleistungen in Kombination mit einem touristischen Dienst besteht, der ein wesentlicher Bestandteil der Vereinbarung ist und der nicht direkt miteinander verbunden ist für Transport oder Unterkunft wie Transfers, Ausflüge oder Mietwagen. Eine Pauschalreise muss länger als 24 Stunden dauern oder eine Unterkunft beinhalten. Eine Pauschalreise wird zu einem Gesamtpreis oder zu unterschiedlichen miteinander verbundenen Preisen verkauft. Für alle Pauschalreisen, unabhängig davon, ob sie an Einzelpersonen oder Unternehmen verkauft werden, muss eine Reisegarantie verfügbar sein.
Verbundene Reiseleistungen
Die Reisegarantie umfasst zudem pauschalähnliche Reisen, d.h. Reisen, die aus separaten Transport- und Unterbringungsdiensten bestehen, die zusammen eine erhebliche Ähnlichkeit mit einer Pauschalreise aufweisen. Die Kombination sollte als natürliche Einheit erscheinen.
Warum ist eine Kundengeldabsicherung so wichtig?

Sobald Sie für eine gebuchte Reise ein Anzahlung oder Restzahlung leisten, sind Ihre Gelder über unsere Kundengeldabsicherung der schwedischen Handelskammer versichert. Sollten wir nach Zahlung des Reisepreises und vor Ihrem Reiseantritt insolvent gehen, erhalten Sie den bereits gezahlten Reisepreis vollständig über die Handelskammer zurückgezahlt.
Worauf sollten Sie achten?

- Buchen Sie Ihre Reise am besten immer über einem nach europäischen Reiserecht veranlagten Reiseveranstalter und prüfen Sie über, ob Ihr Reiseveranstalter abgesichert ist.
- Bei Buchungen über außereuropäische Online-Portale oder bei Direkt-Buchungen von Anbietern im Reiseland sind Ihre Gelder nicht abgesichert! Sollte der lokale Reiseanbieter insolvent gehen oder z.B. das Gästehaus vor Reisebeginn schließen, erhalten Sie keine Ihrer gezahlten Leistungen erstattet und Sie müssen auf eigene Kosten eine Ersatzleistung buchen.
- Neben dem Währungsrisiko im Zielland übernehmen Sie bei Direktbuchung im Reiseland zusätzlich auch das Insolvenzrisiko des Anbieters vor Ort.
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